Auch die externe Teilung ist grundsätzlich steuerneutral (BMF-Schreiben vom 09.04.2010, Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleich nach § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG und § 22 Nr. 1c EStG (IV C 3 – S 2221/09/10024), Rz. 371–377).
§ 3 Nr.55 b Satz 1 EStG stellt die Leistung des Ausgleichswerts der externen Teilung für beide Ex-Ehepartner steuerfrei, sofern die späteren Leistungen in der gleichen Steuersystematik bleiben.
Erfolgt also die Übertragung in ein externes Versorgungssystem, ohne dass das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung verlassen wird, ist die Teilung steuerfrei.
Anders liegt der Fall, wenn die späteren Leistungen bei dem ausgleichsberechtigten Ehepartner aufgrund der gewählten Zielversorgung nicht der nachgelagerten Besteuerung unterliegen.
Dann bestimmt § 3 Nr. 55 b S. 2 EStG, dass die Leistung des Ausgleichswerts bereits im Zeitpunkt der Übertragung bei dem ausgleichspflichtigen Ehepartner zu besteuern ist.
Deshalb regelt § 15 Abs. 3 VersAusglG, dass gegen den Willen des ausgleichspflichtigen Ehepartner eine solche externe Teilung nicht zulässig ist.
Unschädliche und schädliche Zielversorgungen
Die Besteuerung der später zufließenden Leistungen erfolgt bei jedem Ex-Ehepartner unabhängig davon, zu welchen Einkünften die Leistungen beim jeweils anderen Ex-Ehepartner führen. Sie richtet sich danach, aus welchem Versorgungssystem die Leistungen jeweils fließen (Rz. 373–376).
Wird über das VAW Versorgungsausgleichswerk eine private Rentenversicherung abgeschlossen, so werden die gesetzlichen Vorgaben für eine angemessene Versorgung erfüllt.
Das Gericht hat dann jedoch die Zustimmung des steuerpflichtigen und ausgleichspflichtigen Ehepartners zu prüfen.
Ausgangs- versorgung | Betriebliche Altersversorgung |
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Nicht schädlich |
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schädlich |
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Ausgangs- versorgung | Riester- Versorgung |
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Nicht schädlich |
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schädlich |
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Ausgangs- versorgung | Basis- Versorgung |
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Nicht schädlich |
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schädlich |
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Ausgangs- versorgung | Private Rentenversicherung |
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Nicht schädlich |
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schädlich |
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