Alternative zu den herkömmlichen Abfindungsregelungen
Ein Arbeitgeber, der sich von Mitarbeitern trennen möchte, kann Beiträge ohne eine Obergrenze an eine betriebliche Versorgungseinrichtung zahlen. Dies ist eine besondere Form der Abfindung.
Die Mitgliedschaft des Unternehmens beim Versorgungsträger ist formal notwendig, damit es sich um eine steuerbegünstigte betriebliche Altersversorgung handelt.
Vorteile für den Arbeitgeber
Die sonst übliche Reduzierung auf einen Nettobetrag entfällt. Abfindungsbeträge führen zu einer für den Arbeitnehmer akzeptableren Lösung.
Die Einzahlungen sind für das Unternehmen völlig bilanzneutral, es entstehen keine Pensionsverpflichtungen
Die Verwaltung erfolgt ausschließlich durch den Versorgungsträger. Als Arbeitgeber haben Sie garantiert keinen Aufwand.
Sicherheit für den Arbeitgeber
Mit der Einmalzahlung an den Versorgungsträger sind alle Verwaltungskosten und die Beiträge zum Pensionssicherungsverein (PSVaG) für die gesamte Laufzeit abgegolten.
Es wird keine dauerhafte betriebliche Altersversorgung (bAV) begründet.
Keine Nachschusspflicht des Arbeitgebers, mit der Einmalzahlung ist alles abgegolten. Das Unternehmen erhält vom Versorgungsträger eine verbindliche Freistellungserklärung.