Sicherheit für Ihre Mandanten
Ihre Mandanten wurden aufgefordert eine Zielversorgung zu wählen?
Wir helfen rechtssicher und unkompliziert, auch nach den Vorgaben des BVerG vom 26.05.2020.
Haftungsauslagerung
Können und dürfen Sie Ihre MandantInnen zum Thema Finanzen beraten?
Das VAW übernimmt diesen Part rechts- und haftungssicher für Sie.
Nur zulässige Zielversorgungen
Wir garantieren Ihnen ausschließlich geeignete Lösungen im Sinne des §15 VersAusglG.
Kurzfristige Annahmeerklärungen
Die vom Gericht festgesetzte Frist ist fast abgelaufen?
Wir unterstützen Sie auch in eiligen Fällen.