Nutzen Sie Ihr Wahlrecht
Sie lassen sich gerade scheiden oder der Versorgungsausgleich soll abgeändert werden? Hierfür soll eine externe Teilung durchgeführt werden?
Die vom Gericht festgesetzte Frist ist fast oder bereits abgelaufen? Wir unterstützen Sie in beiden Fällen.
Mehr Rente
Nutzen Sie auf jeden Fall unsere langjährige Erfahrung.
Nur so erhalten Sie lebenslang mehr Rente gegenüber den Leistungen der gesetzlichen Auffanggesellschaft!
Hinterbliebenenschutz
Verzichten Sie auf Ihr Wahlrecht, dann verfallen bei Betriebsrenten die Rentenansprüche im Falle Ihres Ablebens. Was ist dann mit Ihren Angehörigen?
Unsere generationsübergreifenden Lösungen bieten Ihnen auf Wunsch vollen Hinterbliebenenschutz!
Wir kümmern uns um alles
Sie möchten keine komplizierten Formulare ausfüllen oder Kleingedrucktes vergleichen?
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl eines passenden Zielversorgungsträgers und kümmern uns um die notwendigen Formalitäten!