Prüfung nach Vorgaben des BVerfG
Sie erhalten einen Nachweis zum Vergleich mit der internen Teilung, dass die externe Teilung nach den Vorgaben des BVerG vom 26.05.2020 eingehalten wird.
Nur zulässige Zielversorgungen
Wir garantieren Ihnen ausschließlich geeignete Lösungen im Sinne des §15 VersAusglG.
Kurzfristige Nachweise
Wir unterstützen Sie auch in eiligen Fällen.
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