Nachweis für Familiengerichte
Sie erhalten den Nachweis eines geeigneten Zielversorgungsträgers, dass die externe Teilung nach den Vorgaben des BVerG vom 26.05.2020 eingehalten wird.
Nur zulässige Zielversorgungen
Wir garantieren Ihnen ausschließlich geeignete Lösungen im Sinne des §15 VersAusglG.
Kurzfristige Nachweise
Wir unterstützen Sie auch in eiligen Fällen.
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