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38% mehr Garantierente im Versorgungsausgleich – ein Praxisfall

Der Versorgungsausgleich ist für viele Ausgleichsberechtigte ein Buch mit sieben Siegeln – und kann schnell dazu führen, dass wertvolle Chancen auf eine höhere Garantierente ungenutzt bleiben. Unser aktueller Praxisfall zeigt, wie eine Mandantin durch die externe Teilung im Versorgungsausgleich ihre Rente um 38 % steigern und gleichzeitig einen umfassenden Hinterbliebenenschutz sichern konnte.

Ausgangslage: Interne Teilung geplant

Unsere Mandantin hatte im Zuge ihrer Scheidung einen Ausgleichsbetrag von 389.000 Euro zugesprochen bekommen. Der abgebende Versorgungsträger plante eine interne Teilung – also die Fortführung des Rentenanspruchs innerhalb des bisherigen Versorgungssystems – mit einer garantierten Monatsrente von 1.388 Euro.

Die Begründung: Man war fälschlicherweise der Meinung, dass bei einem so hohen Ausgleichsbetrag oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung nur eine interne Teilung möglich sei.

Rechtliche Klarstellung: Externe Teilung ist bei betrieblicher Versorgung immer möglich

Gemäß § 14 VersAusglG kann eine externe Teilung immer erfolgen, wenn die ausgleichsberechtigte Person zustimmt – und zwar unabhängig von der Höhe des Ausgleichsbetrags.

Unsere Mandantin entschied sich deshalb, uns mit der Prüfung und Umsetzung einer externen Teilung im Versorgungsausgleich zu beauftragen.

Das Ergebnis: 38 % mehr garantierte Rente

Durch die Wahl eines optimal geeigneten neuen Zielversorgungsträgers konnten wir die garantierte Monatsrente von 1.388 Euro auf 1.925 Euro erhöhen. Das entspricht einem Mehrwert von 38 % – bei identischer Vergleichsbasis.

VarianteGarantierente pro Monat
Interne Teilung1.388 €
Externe Teilung1.925 €
Mehrwert+ 38 %

Zusatzvorteil: Voller Hinterbliebenenschutz

Neben der höheren Garantierente erhielt unsere Mandantin einen vollumfänglichen Hinterbliebenenschutz ohne Altersgrenze für ihre Angehörigen – eine Leistung, die es bei der internen Teilung nicht gegeben hätte.

Das bedeutet: Sollte der Versorgungsberechtigten etwas zustoßen, sind ihre Kinder und Hinterbliebenen abgesichert – eine Sicherheit, die in der Altersvorsorge oft zu wenig Beachtung findet.

Fazit: Wahlrecht nutzen lohnt sich

Die externe Teilung im Versorgungsausgleich kann erhebliche finanzielle Vorteile bringen:

  • Höhere garantierte Rentenleistungen
  • Zusätzliche Leistungen wie Hinterbliebenenschutz
  • Flexiblere Gestaltung der Altersvorsorge
  • Rechtssichere Umsetzung mit einem spezialisierten Expertenteam

Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Möglichkeiten zur externen Teilung von erfahrenen Experten prüfen. So stellen Sie sicher, dass Sie sowohl rechtlich als auch finanziell die bestmögliche Lösung erhalten – und langfristig mehr von Ihrem Ausgleichsbetrag profitieren.

In unserem Blog erhalten Sie weitere hilfreiche Informationen.