Checkliste und Prüfungsschema § 17 VersAusglG nach den Vorgaben des BVerfG
Vermeidung von Haftungsfallen
Versorgungsausgleich und externe Teilung
Vermeidung von Haftungsfallen
Überlassen Sie Ihre Zukunft nicht anderen
Unser Service für Familienanwälte: Formulare der Familiengerichte für den Versorgungsausgleich und Merkblätter von Vorsorgungsträgern zum Download.
Einladung zum 5. Stammtisch Versorgungsausgleich
Eine externe Teilung kann der abgebende Versorgungsträger einseitig verlangen, wenn der Ausgleichswert bestimmte Wertgrenzen nicht überschreitet.
Die Frist zur Wahl ist keine Ausschlussfrist
Bei der externen Teilung kann sich u.U. noch für einen anderen Versorgungsträger entschieden werden
Der Gesetzgeber hat eine Bagatellegrenze (Geringfügigkeit) eingeführt, bis zu deren Wert kein Ausgleich erfolgen soll.
Externe Teilung und der Einfluss des Rententrends auf den Ausgleichswert
Abfindung – die Alternative zur externen Teilung