Neu: Abfindungen für Arbeitnehmer

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Erfahrungen & Bewertungen zu Holger Bläsius

Wahl der externen Zielversorgung

Der ausgleichsberechtigte Ehepartner bestimmt allein, für welche Versorgung die Ausgleichszahlung verwendet wird und bei welchem Anbieter der neue Vertrag laufen soll.

Auswahl einer Zielversorgung

Die ausgleichsberechtigte Person kann über das VAW Versorgungsausgleichswerk die Zielversorgung für eine externe Teilung nach § 15 Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) auswählen.