Abfindungen im Versorgungsausgleich nach §§23, 24 VersAusglG
Abfindung – die Alternative zur externen Teilung
Versorgungsausgleich und externe Teilung
Abfindung – die Alternative zur externen Teilung
Durch spezialisierte Beratung zur rechtssicheren und effizienten Zielversorgung
Durch die individuelle Wahl eines Versorgungsträgers sichert man sich die Chance auf mehr Rente im Alter
Bei der sog. Rürup-Rente handelt es sich um einen nach § 5a Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz zertifizierten Vertrag (Basisrente).
Der ausgleichsberechtigte Ehepartner bestimmt allein, für welche Versorgung die Ausgleichszahlung verwendet wird und bei welchem Anbieter der neue Vertrag laufen soll.
Die ausgleichsberechtigte Person kann über das VAW Versorgungsausgleichswerk die Zielversorgung für eine externe Teilung nach § 15 Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) auswählen.