Wertgrenzen
Eine externe Teilung kann der abgebende Versorgungsträger einseitig verlangen, wenn der Ausgleichswert bestimmte Wertgrenzen nicht überschreitet.
Versorgungsausgleich und externe Teilung
Eine externe Teilung kann der abgebende Versorgungsträger einseitig verlangen, wenn der Ausgleichswert bestimmte Wertgrenzen nicht überschreitet.
Der Gesetzgeber hat eine Bagatellegrenze (Geringfügigkeit) eingeführt, bis zu deren Wert kein Ausgleich erfolgen soll.
Externe Teilung und der Einfluss des Rententrends auf den Ausgleichswert
Kann das Zeitwertkonto als Zielversorgung verwendet werden?
Bis zu welcher Höhe kann die externe Teilung einseitig verlangt werden? Wo steht die gesetzliche Grundlage? Gibt es eine Grenze bei einer Vereinbarung?
Vorteile der externen Teilung für den abgebenden Versorgungsträger
Die interne Teilung von Invaliden- und Hinterbliebenenrenten birgt kaum einschätzbare Risiken. Reduzieren Sie das Risiko und zusätzlich den Verwaltungsaufwand für den Versorgungsträger.
Das Familiengericht informiert den Versorgungsträger (bzw. Arbeitgeber) über den beabsichtigten Versorgungsausgleich und verlangt Auskunft zu einer bestehenden betrieblichen Altersversorgung.
Was bedeutet die Reform für Mitarbeiter, wer nimmt die Berechnungen vor und was bedeutet die Reform für Pensionszusagen?
Sofern das Unternehmen oder der Versorgungsträger die interne Teilung nicht wünscht, kann es eine so genannte externe Teilung verlangen bzw. vereinbaren.