Neu: Abfindungen für Arbeitnehmer

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Erfahrungen & Bewertungen zu Holger Bläsius

Wertgrenzen

Eine externe Teilung kann der Versorgungsträger einseitig verlangen, wenn der Ausgleichswert bestimmte Beträge nicht überschreitet. Maßgeblich ist die sogenannte Bezugsgröße. Diese Bezugsgröße ist entweder

  • ein Monatsrentenbetrag
  • oder ein Kapitalbetrag.

Bei der betrieblichen Versorgung in Form einer

  • Direktversicherung,
  • Pensionsfonds oder
  • Pensionskasse

hat der Gesetzgeber nur geringe Wertgrenzen vorgegeben:

Ende der EhezeitWertgrenze Kapitalbetrag in €Wertgrenze Monatsrente in €
Sept. – Dez. 20096.048,0050,40
20106.132,0051,10
20116.132,0051,10
20126.300,0052,50
20136.468,0053,90
20146.636,0055,30
20156.804,0056,60
20166.972,0058,10
20177.140,0059,50
20187.308,0060,90
20197.476,0062,30
20207.644,0063,70
20217.896,0065,80
20227.896,0065,80
20238.148,0067,90
20248.484,0070,70

Bei der betrieblichen Versorgung in Form einer

  • Direktzusage oder
  • Unterstützungskasse

hat der Gesetzgeber höhere Wertgrenzen für die externe Teilung ermöglicht:

Ende der EhezeitWertgrenze Kapitalbetrag in €
Sept. – Dez. 200964.800,00
201066.000,00
201166.000,00
201267.200,00
201369.600,00
201471.400,00
201572.600,00
201674.400,00
201776.200,00
201878.000,00
201980.400,00
202082.800,00
202185.200,00
202284.600,00
202387.600,00
202490.600,00

Bis zu diesen Wertgrenzen kann der Versorgungsträger alleine bestimmen, ob er eine externe Teilung möchte.

Bei höheren Ausgleichswerten können der Versorgungsträger und der ausgleichsberechtigte Ehepartner auch eine Vereinbarung über die externe Teilung treffen.

Der ausgleichspflichtige Ehepartner kann diese Vereinbarung nicht verhindern.

2 Gedanken zu „Wertgrenzen“

  1. FRAGE: geschieden 1999 .. Direktversicherung meines Mannes = 91.100,– jährlich.

    mein Anteil ausgerechnet damals — fuer die Ehezeit = 2705 ,– Eur monatlich.

    WIE kann man dieses ausrechnen — Wertgrenzkapital ???? es geht hier um die Frage — Interne / externe Teilung … dieses kann ich jetzt beantragen oder die ganz normale schuldrechtliche Versorgungsausgl.

    mir wäre eine “ interne Teilung “ am liebsten, daher die Frage … wie kann ich dieses errechnen….

    Antworten
  2. Eine externe Teilung kann der Versorgungsträger verlangen, wenn der Ausgleichswert (hälftiger Ehezeitanteil) nicht die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung überschreitet.
    Bei einem Ehezeitende in 1999 beträgt diese Grenze 102.000 DM.
    Für die Frage, ob ein Antrag auf schuldrechtliche Ausgleichsrente oder ein Antrag auf Abänderung (mit interner/externer Teilung) gestellt werden sollte, lassen Sie sich unbedingt vor der Antragstellung von einem auf Versorgungsausgleich spezialisierten Rentenberater beraten.

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