Wertgrenzen
Eine externe Teilung kann der abgebende Versorgungsträger einseitig verlangen, wenn der Ausgleichswert bestimmte Wertgrenzen nicht überschreitet.
Versorgungsausgleich und externe Teilung
Eine externe Teilung kann der abgebende Versorgungsträger einseitig verlangen, wenn der Ausgleichswert bestimmte Wertgrenzen nicht überschreitet.
Der Gesetzgeber hat eine Bagatellegrenze (Geringfügigkeit) eingeführt, bis zu deren Wert kein Ausgleich erfolgen soll.
Externe Teilung und der Einfluss des Rententrends auf den Ausgleichswert
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Durch die individuelle Wahl eines Versorgungsträgers sichert man sich die Chance auf mehr Rente im Alter
Schon geringe Monatsrentenbeträge entsprechen ordentlichen Kapitalbeträgen, um die sich im Zugewinn heftig gestritten wird.
„Nichts ist so beständig wie der Wandel.“ – Heraklit von Ephesus, griechischer Philosoph
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Wie Sie trotz Fristversäumnis noch eine passende Zielversorgung bei externer Teilung wählen können.
Das VAW zählt auch in 2016 wieder zu den Top Beratern.