Die gesetzliche Rente ist in die Jahre gekommen
Überlassen Sie Ihre Zukunft nicht anderen
Versorgungsausgleich und externe Teilung
Überlassen Sie Ihre Zukunft nicht anderen
Unser Service für Familienanwälte: Formulare der Familiengerichte für den Versorgungsausgleich und Merkblätter von Vorsorgungsträgern zum Download.
Eine externe Teilung kann der abgebende Versorgungsträger einseitig verlangen, wenn der Ausgleichswert bestimmte Wertgrenzen nicht überschreitet.
Die Frist zur Wahl ist keine Ausschlussfrist
Fällt ein Tarif des Zielversorgungsträgers weg, ist eine neue Auswahl möglich
Bei der externen Teilung kann sich u.U. noch für einen anderen Versorgungsträger entschieden werden
Der Gesetzgeber hat eine Bagatellegrenze (Geringfügigkeit) eingeführt, bis zu deren Wert kein Ausgleich erfolgen soll.
Externe Teilung und der Einfluss des Rententrends auf den Ausgleichswert
Durch spezialisierte Beratung zur rechtssicheren und effizienten Zielversorgung
Durch die individuelle Wahl eines Versorgungsträgers sichert man sich die Chance auf mehr Rente im Alter