Wertgrenzen
Eine externe Teilung kann der abgebende Versorgungsträger einseitig verlangen, wenn der Ausgleichswert bestimmte Wertgrenzen nicht überschreitet.
Versorgungsausgleich und externe Teilung
Eine externe Teilung kann der abgebende Versorgungsträger einseitig verlangen, wenn der Ausgleichswert bestimmte Wertgrenzen nicht überschreitet.
Informationen zur Wahl der passenden Zielversorgung
Ist die Wahl der GRV als Versorgungsträger die optimale Lösung für die ausgleichsberechtigte Person?
Aktuelles Urteil des OLG Karlsruhe zur Wahl der Zielversorgung
Warum die sog. „Rentenfaktoren“ bei externer Teilung im Versorgungsausgleich so wichtig sind.
Weshalb hier der Experte eine gute Wahl sein kann
Die Frist zur Wahl ist keine Ausschlussfrist
Überlassen Sie Ihre Zukunft nicht anderen
Unser Service für Familienanwälte: Formulare der Familiengerichte für den Versorgungsausgleich und Merkblätter von Vorsorgungsträgern zum Download.
Fällt ein Tarif des Zielversorgungsträgers weg, ist eine neue Auswahl möglich