Abänderung von betrieblichen Versorgungen
Unter bestimmtem Voraussetzungen ist eine Abänderung betrieblicher Versorgungen im Versorgungsausgleich möglich
Versorgungsausgleich und externe Teilung
Unter bestimmtem Voraussetzungen ist eine Abänderung betrieblicher Versorgungen im Versorgungsausgleich möglich
Beim Versorgungsausgleich ist eine Prüfung der Rechnungsgrundlagen auf Aktualität im Vorfeld der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung angeraten
Pfandrechte der ausgleichspflichtigen Person an den Rechten aus einer Rückdeckungsversicherung sind im Umfang des zum Ehezeitende bestehenden Deckungsgrads am Ehezeitanteil der ausgleichsberechtigten Person zuzuordnen
Immer weniger Überschussbeteiligungen bei Pensionskassen
Verrechnung von Kapitalwerten: Der Vergleich von Äpfel und Birnen.
Einladung zum 5. Stammtisch Versorgungsausgleich
Die Frist zur Wahl ist keine Ausschlussfrist
Fällt ein Tarif des Zielversorgungsträgers weg, ist eine neue Auswahl möglich
Bei der externen Teilung kann sich u.U. noch für einen anderen Versorgungsträger entschieden werden
Der Gesetzgeber hat eine Bagatellegrenze (Geringfügigkeit) eingeführt, bis zu deren Wert kein Ausgleich erfolgen soll.