Regelungen des Versorgungsausgleichs in familienrechtlicher Beschlussformel
Informationen zur Wahl der passenden Zielversorgung
Versorgungsausgleich und externe Teilung
Informationen zur Wahl der passenden Zielversorgung
Aktuelles Urteil des OLG Karlsruhe zur Wahl der Zielversorgung
Weshalb hier der Experte eine gute Wahl sein kann
Externe Teilung und der Einfluss des Rententrends auf den Ausgleichswert
Bei der externen Teilung kommt es auf die Höhe des Ausgleichswertes an. Hier spielt auch die Verzinsung vom Ende der Ehezeit bis zur Rechtskraft der Entscheidung eine Rolle, um die im Gesetz vorgeschriebene Halbteilung zu erreichen. Es gibt jedoch Fälle, in denen keine Verzinsung in Frage kommt.
Das Familiengericht informiert den Versorgungsträger (bzw. Arbeitgeber) über den beabsichtigten Versorgungsausgleich und verlangt Auskunft zu einer bestehenden betrieblichen Altersversorgung.
Zielversorgungsträger ist ohne anderweitige wirksame Wahl zwingend für externe Teilung einer betrieblichen Altersversorgung auszuwählen.