Risiko und Verwaltungsaufwand reduzieren
Die interne Teilung von Invaliden- und Hinterbliebenenrenten birgt kaum einschätzbare Risiken. Reduzieren Sie das Risiko und zusätzlich den Verwaltungsaufwand für den Versorgungsträger.
Versorgungsausgleich und externe Teilung
Die interne Teilung von Invaliden- und Hinterbliebenenrenten birgt kaum einschätzbare Risiken. Reduzieren Sie das Risiko und zusätzlich den Verwaltungsaufwand für den Versorgungsträger.
Das Familiengericht informiert den Versorgungsträger (bzw. Arbeitgeber) über den beabsichtigten Versorgungsausgleich und verlangt Auskunft zu einer bestehenden betrieblichen Altersversorgung.
Was bedeutet die Reform für Mitarbeiter, wer nimmt die Berechnungen vor und was bedeutet die Reform für Pensionszusagen?
Sofern das Unternehmen oder der Versorgungsträger die interne Teilung nicht wünscht, kann es eine so genannte externe Teilung verlangen bzw. vereinbaren.
Die Versorgungsträger können über das VAW Versorgungsausgleichswerk eine Zielversorgung vorschlagen.
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