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Erfahrungen & Bewertungen zu Holger Bläsius

Externe Teilung privater Versorgungen im Versorgungsausgleich

Die meisten privaten Altersvorsorgeverträge – etwa Lebensversicherungen, Rentenversicherungen oder Riester-Verträge – werden im Versorgungsausgleich nicht extern, sondern intern geteilt. Zwar sieht das Gesetz auch die externe Teilung vor, doch in der Praxis bieten private Anbieter diese Variante so gut wie nie an.

Interne Teilung als Regelfall bei privaten Anrechten

Private Versicherer setzen fast ausschließlich auf die interne Teilung: Der oder die ausgleichsberechtigte Person erhält einen eigenen Vertrag beim bisherigen Anbieter. Diese Lösung ist gesetzlich zulässig, jedoch besonders bei niedrigen Ausgleichswerten wirtschaftlich oft nicht sinnvoll.

Externe Teilungen scheitern hier meist daran, dass sich kein Versorgungsträger bereit erklärt, die Kapitalleistung zu übernehmen – oder dass die Vertragswerte zu gering sind.

Quelle: VAW Versorgungsausgleichswerk GmbH

Externe Teilung bei betrieblicher Versorgung: klare Struktur durch das VAW

Anders sieht es bei betrieblichen Versorgungssystemen aus. Hier ist die externe Teilung rechtlich vorgesehen und auch in der Praxis gut umsetzbar – wenn ein geeigneter Zielversorgungsträger bereitsteht.

Das VAW Versorgungsausgleichswerk ist seit 15 Jahren auf die externe Teilung betrieblicher Versorgungen spezialisiert. Wir unterstützen die Ausgleichsberechtigten bei der Wahl eines neuen Versorgungsträgers und kümmern uns um den lästigen Papierkram.

Fazit

Die externe Teilung im Versorgungsausgleich ist bei privater Altersvorsorge selten praktikabel. Es gibt nur ganz wenige Anbieter, welche jedoch aufgrund hoher Kosten in der Regel nicht empfehlenswert sind. In solchen Fällen bleibt nur die Deutsche Rentenversicherung als gesetzlich vorgesehener externer Versorgungsträger.