Anlageentscheidungen
Bei allen angemessenen Anlageformen haben Sie die Sicherheit, dass Ihnen zum Rentenbeginn mindestens der investierte Ausgleichsbetrag zur Verfügung steht.
Versorgungsausgleich und externe Teilung
Bei allen angemessenen Anlageformen haben Sie die Sicherheit, dass Ihnen zum Rentenbeginn mindestens der investierte Ausgleichsbetrag zur Verfügung steht.