Alternativen zur internen Teilung
Sofern das Unternehmen oder der Versorgungsträger die interne Teilung nicht wünscht, kann es eine so genannte externe Teilung verlangen bzw. vereinbaren.
Versorgungsausgleich und externe Teilung
Sofern das Unternehmen oder der Versorgungsträger die interne Teilung nicht wünscht, kann es eine so genannte externe Teilung verlangen bzw. vereinbaren.
Beim Versorgungsausgleich kommt vorrangig zunächst die so genannte „interne Teilung“ in Betracht.
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