Plötzlich liegt ein Schreiben des Familiengerichts vor
Eine Scheidung bringt viele Themen mit sich. Der Versorgungsausgleich ist eines davon.
Für viele Ausgleichsberechtigte wird das Thema erst konkret, wenn ein Schreiben des Familiengerichts vorliegt. Darin tauchen plötzlich Begriffe auf, mit denen sie bisher kaum Berührung hatten: externe Teilung, Ausgleichswert, Zielversorgung oder Versorgungsausgleichskasse.
Dann stellen sich ganz praktische Fragen: Was bedeutet das für mich? Muss ich etwas unternehmen? Und welche Möglichkeiten habe ich überhaupt? Dieser Beitrag beschäftigt sich ausschließlich mit der externen Teilung betrieblicher Altersversorgungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs. Er führt Sie in sieben Stationen vom ersten Verständnis bis zur Umsetzung Ihrer eigenen Entscheidung.
Klarheit schafft Orientierung.
Wer seine Möglichkeiten versteht, kann Unterschiede besser einordnen und anschließend selbstbestimmt entscheiden.
Was ist die Versorgungsausgleichskasse?
Die Versorgungsausgleichskasse ist eine gesetzlich vorgesehene Zielversorgung bei der externen Teilung betrieblicher Altersversorgungen im Rahmen einer Scheidung.
Wird keine andere geeignete Zielversorgung benannt, wird das zu übertragende Versorgungskapital in den gesetzlich vorgesehenen Fällen an die Versorgungsausgleichskasse übertragen.
Wichtig für Sie: Sie haben ein Wahlrecht.
Sie können eine andere geeignete Zielversorgung wählen. Deshalb lohnt es sich, die unterschiedlichen Leistungen und Möglichkeiten zu kennen, bevor Sie Ihre Entscheidung treffen.
1. Station: Welche Aufgabe hat die Versorgungsausgleichskasse?
Die Versorgungsausgleichskasse Pensionskasse VVaG ist eine Pensionskasse mit einer besonderen gesetzlichen Aufgabe im Versorgungsausgleich. Sie wurde 2009 von 38 Lebensversicherern gegründet.
Ihre Aufgabe betrifft insbesondere die externe Teilung betrieblicher Versorgungsanrechte, wenn die ausgleichsberechtigte Person keine andere geeignete Zielversorgung benennt.
Einfach gesagt: Sie müssen die Versorgungsausgleichskasse nicht ausdrücklich auswählen, damit dort in den gesetzlich vorgesehenen Fällen ein neues Versorgungsanrecht entsteht.
Damit verändert sich die entscheidende Frage. Es geht nicht mehr nur darum, was die Versorgungsausgleichskasse ist, sondern auch darum, welche anderen Möglichkeiten bestehen und worin sich diese unterscheiden.
Sie möchten zunächst einen kompakten Überblick?
Auf unserer Themenseite „Was ist die Versorgungsausgleichskasse?“ erfahren Sie, welche Bedeutung Ihr Wahlrecht hat und worauf Sie beim Vergleich möglicher Zielversorgungen achten sollten.
2. Station: Was bedeutet „Zielversorgung“?
Bei einer externen Teilung wird für die ausgleichsberechtigte Person ein neues Versorgungsanrecht bei einem anderen Versorgungsträger begründet. Dieser Versorgungsträger wird als Zielversorgung bezeichnet.
Das Versorgungsausgleichsgesetz räumt der ausgleichsberechtigten Person ein Wahlrecht ein. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann sie ein bereits bestehendes geeignetes Anrecht ausbauen oder ein neues Anrecht begründen. Die gewählte Zielversorgung muss die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Für Sie bedeutet das: Sie können sich mit den unterschiedlichen Möglichkeiten beschäftigen, bevor Ihre Zielversorgung feststeht. Dazu gehört auch die Frage, welche Leistungen Ihnen später wichtig sind.
3. Station: Welche Unterschiede sind für Ihre Entscheidung wichtig?
Wer erstmals mit der externen Teilung konfrontiert wird, benötigt keine lange Liste von Fachbegriffen. Für eine erste Einordnung helfen vier verständliche Fragen.
1. Wie hoch ist die garantierte Altersrente?
Der Ausgleichswert allein sagt noch nicht, welche garantierte monatliche Altersrente daraus später entsteht. Je nach Zielversorgung können sich die Leistungen unterscheiden. Deshalb ist es sinnvoll, nicht ausschließlich auf den übertragenen Kapitalbetrag zu schauen, sondern auch darauf, welche garantierte Altersrente daraus entsteht.
2. Was geschieht mit der Versorgung, wenn Sie sterben?
Gerade wenn Sie Kinder haben, kann der Hinterbliebenenschutz von besonderer Bedeutung sein. Die Versorgungsausgleichskasse sieht keine Hinterbliebenenversorgung vor.
Andere Zielversorgungen können dagegen auch eine Absicherung der Kinder ermöglichen – sowohl vor als auch nach Beginn der Altersrente. Bei bestimmten Versorgungsmodellen ist dieser Schutz sogar ohne eine feste Altersgrenze für die Kinder vorgesehen. Gerade für Mütter, die nach einer Scheidung Verantwortung für ihre Kinder tragen, kann dieser Unterschied ein wichtiges Kriterium bei der Wahl ihrer Zielversorgung sein.
3. Welche Möglichkeiten bestehen beim Rentenbeginn und bei der Auszahlung?
Auch beim Rentenbeginn und bei den Auszahlungsmöglichkeiten können sich Zielversorgungen unterscheiden. Je nach Versorgungsbedingungen sind unterschiedliche Rentenbeginn-Termine oder Möglichkeiten einer teilweisen Kapitalauszahlung vorgesehen. Entscheidend ist, welche Regelungen tatsächlich für die jeweilige Zielversorgung gelten. Eine Möglichkeit zur Kapitalauszahlung besteht nicht bei jeder Zielversorgung.
4. Was geschieht bei Erwerbsminderung?
Was geschieht, wenn Sie bereits vor dem regulären Rentenbeginn aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können? Auch bei der Absicherung gegen Erwerbsminderung können sich Zielversorgungen unterscheiden.
Es gibt Versorgungsmodelle, bei denen eine anerkannte Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit die Möglichkeit eröffnet, die Altersrente vorzeitig in Anspruch zu nehmen. Bei bestimmten Versorgungsmodellen ist dafür keine zusätzliche Gesundheitsprüfung oder medizinische Prüfung vorgesehen. Die Höhe der vorgezogenen Rentenleistung wird nach den jeweiligen Versorgungsbedingungen berechnet und kann von der ursprünglich vorgesehenen Altersrente abweichen. Welche Voraussetzungen und Nachweise erforderlich sind, gehört deshalb ebenfalls in einen persönlichen Vergleich.
Welche Unterschiede ergeben sich bei Ihrer Zielversorgung?
Nicht nur die Höhe der garantierten Altersrente ist entscheidend. Auch der Hinterbliebenenschutz für Ihre Kinder, die Möglichkeiten beim Rentenbeginn und die Absicherung bei Erwerbsminderung können eine wichtige Rolle spielen. Das VAW hilft Ihnen, diese Unterschiede für Ihre persönliche Situation einzuordnen.
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4. Station: Aus Informationen wird Orientierung
Mehr Informationen bedeuten nicht automatisch mehr Klarheit. Wer verschiedene Begriffe, Berechnungen und Versorgungsmöglichkeiten vor sich hat, muss diese zunächst verstehen und anschließend auf die eigene Lebenssituation übertragen können.
Dabei können ganz unterschiedliche Fragen im Vordergrund stehen. Für eine Mutter ist möglicherweise die Absicherung ihrer Kinder besonders wichtig. Für eine andere Person steht die garantierte monatliche Altersrente im Mittelpunkt. Wieder andere beschäftigen sich vor allem mit dem Rentenbeginn oder einer möglichen Erwerbsminderung.
Es geht deshalb nicht darum, möglichst viele Informationen nebeneinanderzustellen. Entscheidend ist, die Unterschiede zu verstehen und die eigenen Prioritäten zu erkennen.
Klarheit ist die Grundlage für Orientierung.
5. Station: Welche Leistungen sind Ihnen persönlich wichtig?
Nicht jede Zielversorgung bietet dieselben Leistungen. Und nicht jede Leistung hat für jeden Menschen dieselbe Bedeutung. Deshalb beginnt ein sinnvoller Vergleich mit Ihrer persönlichen Situation.
Welche Bedeutung hat eine garantierte lebenslange Altersrente für Sie? Wie wichtig ist Ihnen die Absicherung Ihrer Kinder? Welche Rolle spielen ein früherer Rentenbeginn, eine teilweise Kapitalauszahlung oder die Absicherung bei Erwerbsminderung?
Diese Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten. Das VAW Versorgungsausgleichswerk hilft Ihnen dabei, Ihre Möglichkeiten zu verstehen und die Unterschiede einzuordnen.
Welche Prioritäten Sie setzen, bestimmen Sie selbst.
6. Station: Sie entscheiden über Ihre Zielversorgung
Wenn Sie Ihre Möglichkeiten kennen und die wesentlichen Unterschiede verstanden haben, können Sie entscheiden, welche Zielversorgung zu Ihren persönlichen Vorstellungen passt.
Dabei können die garantierte Altersrente, der Hinterbliebenenschutz, die Flexibilität und weitere persönliche Prioritäten unterschiedlich gewichtet werden. Deshalb bezeichnen wir keine Zielversorgung pauschal als die beste Lösung.
Was für einen Menschen sinnvoll ist, muss für einen anderen nicht dieselbe Bedeutung haben. Die Aufgabe des VAW besteht darin, Ihnen verständliche Orientierung zu geben – nicht darin, Ihre Entscheidung vorwegzunehmen.
Die Entscheidung über Ihre Zielversorgung treffen Sie selbst.
7. Station: Von der Entscheidung bis zur Umsetzung
Mit der Wahl einer Zielversorgung ist die externe Teilung noch nicht abgeschlossen. Die gewählte Zielversorgung muss in das gerichtliche Verfahren eingebunden werden.
Nach der gerichtlichen Entscheidung und deren Rechtskraft folgen die weiteren Schritte bis zur Übertragung des Ausgleichswerts und zur Einrichtung der Versorgung. Das VAW begleitet Ausgleichsberechtigte auch auf diesem Weg.
Verstehen → Möglichkeiten kennen → Unterschiede einordnen → selbst entscheiden → umsetzen.
Wenn Sie vom Familiengericht bereits eine Frist erhalten haben, teilen Sie uns diese bitte bei Ihrer Anfrage mit.
Seit 2011 auf die externe Teilung spezialisiert
Das VAW Versorgungsausgleichswerk begleitet seit 2011 Ausgleichsberechtigte bei der externen Teilung betrieblicher Altersversorgungen.
In mehr als 2.000 persönlichen Gesprächen haben wir erlebt, wie wichtig es ist, ein komplexes Thema verständlich und nachvollziehbar zu erklären.
Menschen benötigen bei einem unbekannten Thema nicht möglichst viele Fachbegriffe. Sie benötigen Klarheit über ihre Situation, Orientierung zu ihren Möglichkeiten und eine persönliche Begleitung bei den nächsten Schritten. Genau darauf konzentrieren wir uns beim VAW.
Hinweis für Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht
Bei der externen Teilung betrieblicher Versorgungsanrechte stehen Ihre Mandantinnen und Mandanten häufig vor der Frage, welche Zielversorgung für sie infrage kommt.
Das VAW Versorgungsausgleichswerk ist seit 2011 auf die externe Teilung spezialisiert. Wir erläutern den Ausgleichsberechtigten ihre Möglichkeiten, begleiten den Vergleich geeigneter Zielversorgungen und unterstützen sie bei der Umsetzung ihrer Entscheidung.
So erhalten Ihre Mandantinnen und Mandanten eine persönliche Orientierung zur Zielversorgung – ergänzend zu Ihrer familienrechtlichen Beratung.
Klarheit über Ihre Möglichkeiten
Bei der externen Teilung einer betrieblichen Altersversorgung geht es um mehr als die Übertragung eines Versorgungskapitals. Es geht auch darum, welche Leistungen Ihnen später zur Verfügung stehen.
Die Höhe der garantierten Altersrente, der Schutz Ihrer Kinder, die Absicherung bei Erwerbsminderung und die Möglichkeiten beim Rentenbeginn können dabei eine wichtige Rolle spielen.
Das VAW Versorgungsausgleichswerk begleitet Sie dabei, die Unterschiede zu verstehen und Ihre persönlichen Prioritäten zu klären.
Welche Zielversorgung Sie wählen, entscheiden Sie selbst.
Persönlichen Vergleich anfordern
Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information zur externen Teilung betrieblicher Altersversorgungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Die konkrete rechtliche Einordnung eines Einzelfalls sollte mit der anwaltlichen Vertretung abgestimmt werden. Angaben zu Leistungen und Bedingungen von Versorgungsträgern können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und Versorgungsbedingungen.