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Versorgungsausgleichskasse: Was steckt dahinter?

Plötzlich liegt ein Schreiben des Familiengerichts vor

Eine Scheidung bringt viele Themen mit sich. Der Versorgungsausgleich ist eines davon. Für viele Ausgleichsberechtigte wird er erst dann konkret, wenn ein Schreiben des Familiengerichts vorliegt und darin Begriffe auftauchen, die bisher im eigenen Alltag keine Rolle gespielt haben: externe Teilung, Ausgleichswert, Zielversorgung oder Versorgungsausgleichskasse.

Dann geht es zunächst nicht darum, jedes Detail des Versorgungsausgleichs zu kennen. Die erste Frage ist viel einfacher: Was bedeutet das für mich – und was muss ich jetzt wissen?

Klarheit schafft Orientierung. Orientierung ermöglicht sinnvolle und selbstbestimmte Entscheidungen.

Dieser Beitrag folgt deshalb bewusst dem Weg, den viele Ausgleichsberechtigte tatsächlich gehen: vom ersten Gerichtsschreiben über das Verständnis der Versorgungsausgleichskasse bis zur Einordnung der eigenen Möglichkeiten. Zugleich richtet er sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht, die ihre Mandantschaft bei einer externen Teilung begleiten.

1. Station: Was ist die Versorgungsausgleichskasse?

Die Versorgungsausgleichskasse Pensionskasse VVaG ist eine Pensionskasse mit einer besonderen gesetzlichen Aufgabe im Versorgungsausgleich. Sie wurde 2009 von 38 Lebensversicherern gegründet. Ihre Aufgabe betrifft die externe Teilung von Anrechten aus der betrieblichen Altersversorgung, wenn die ausgleichsberechtigte Person ihr Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung nicht ausübt.

Quelle: Versorgungsausgleichskasse – Allgemeine Informationen sowie § 1 VersAusglKassG

Einfach gesagt: Bei einer extern zu teilenden betrieblichen Altersversorgung muss die Versorgungsausgleichskasse nicht aktiv gewählt werden. Wird kein eigenes Wahlrecht ausgeübt, sieht das Gesetz für diesen Fall die Begründung eines Anrechts bei der Versorgungsausgleichskasse vor.

Damit verändert sich die Ausgangsfrage. Aus „Was ist die Versorgungsausgleichskasse?“ wird: „Welche Möglichkeiten habe ich bei meiner Zielversorgung – und worin unterscheiden sie sich?“

Kurz und kompakt: Die wichtigsten Informationen zur Versorgungsausgleichskasse finden Sie auch auf unserer Themenseite „Versorgungsausgleichskasse – wer oder was ist das?“.

Quelle: KI-generiert

2. Station: Was bedeutet „Zielversorgung“?

Bei einer externen Teilung wird für die ausgleichsberechtigte Person ein Anrecht bei einem anderen Versorgungsträger begründet als demjenigen, bei dem das Anrecht der ausgleichspflichtigen Person besteht. Die Versorgung, bei der das neue Anrecht entsteht, wird als Zielversorgung bezeichnet.

Das Versorgungsausgleichsgesetz gibt der ausgleichsberechtigten Person bei der externen Teilung ein Wahlrecht: Sie kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein bereits bestehendes Anrecht ausbauen oder ein neues Anrecht begründen. Die gewählte Zielversorgung muss die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Rechtsgrundlage: § 15 VersAusglG – Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung

Für die betroffene Person bedeutet das vor allem: Sie kann sich mit ihren Möglichkeiten beschäftigen, bevor die Zielversorgung feststeht. Genau hier beginnt die eigentliche Orientierung.

3. Station: Welche Unterschiede sind für meine Entscheidung wichtig?

Wer zum ersten Mal mit dem Thema konfrontiert wird, braucht keine lange Liste von Fachbegriffen. Für eine erste Einordnung helfen drei verständliche Fragen.

Wie hoch ist die garantierte Rente?

Der Ausgleichswert allein sagt noch nicht, welche garantierte monatliche Leistung später aus einer Zielversorgung entsteht. Je nach Ausgestaltung können sich die Leistungen unterscheiden. Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur auf den übertragenen Kapitalbetrag zu schauen, sondern die daraus entstehende Versorgung zu betrachten.

Was passiert, wenn mir etwas passiert?

Für Menschen mit Kindern, einem Partner oder anderen Angehörigen kann der Hinterbliebenenschutz eine wichtige Rolle spielen. Nach den aktuellen Informationen der Versorgungsausgleichskasse wird bei Tod vor oder nach Rentenbeginn keine Todesfallleistung fällig. Andere zulässige Zielversorgungen können anders ausgestaltet sein und einen Hinterbliebenenschutz vorsehen.

Quelle: FAQ der Versorgungsausgleichskasse für Ausgleichsberechtigte

Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, ob eine Lösung pauschal „besser“ ist. Entscheidend ist, welche Bedeutung der Hinterbliebenenschutz für die eigene Lebenssituation hat.

Wie wichtig ist mir Flexibilität zum Rentenbeginn?

Auch bei der Verfügbarkeit und den Möglichkeiten rund um den Rentenbeginn können Unterschiede bestehen. Bei der Versorgungsausgleichskasse ist eine vorzeitige Kündigung oder Auszahlung eines Rückkaufwerts gesetzlich ausgeschlossen. Eine Kapitalauszahlung ist nach den aktuellen Angaben der Versorgungsausgleichskasse grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Abfindungsmöglichkeit für Kleinstrenten vorgesehen; oberhalb der dort genannten Grenze ist eine Kapitalauszahlung nicht möglich.

Quelle: FAQ der Versorgungsausgleichskasse – Kapitalauszahlung und Kündigung

Andere zulässige Zielversorgungen können andere Gestaltungsmöglichkeiten vorsehen. Welche davon relevant sind, hängt von den persönlichen Vorstellungen und der jeweiligen Situation ab.

Sie möchten wissen, welche Unterschiede sich in Ihrem persönlichen Fall ergeben? Auf unserer Seite zur Zielversorgung können Sie einen persönlichen Vergleich für Ihre externe Teilung anfordern.

→ Persönlichen Vergleich anfordern

4. Station: Aus Informationen wird Orientierung

An diesem Punkt zeigt sich ein typisches Problem: Mehr Informationen bedeuten noch nicht automatisch mehr Klarheit. Wer verschiedene Begriffe, Berechnungen und Möglichkeiten vor sich hat, muss sie auch auf die eigene Situation übertragen können.

Deshalb geht es bei der VAW nicht darum, möglichst viele Informationen nebeneinanderzustellen. Wir machen Zusammenhänge verständlich, ordnen Unterschiede ein und besprechen, welche Punkte für die persönliche Entscheidung wichtig sind.

Orientierung bedeutet nicht, jemandem eine Entscheidung abzunehmen.

Orientierung bedeutet, eine Entscheidung nachvollziehbar treffen zu können.

5. Station: Welche Rolle hat der Fachanwalt für Familienrecht?

Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht begleiten ihre Mandantschaft durch das Scheidungsverfahren und den Versorgungsausgleich. Bei einer externen Teilung kommt für die ausgleichsberechtigte Person zusätzlich eine praktische Frage hinzu: Wo soll das neue Anrecht künftig bestehen?

Für die Mandantin oder den Mandanten ist diese Frage häufig neu. Neben der rechtlichen Begleitung entsteht damit ein Bedarf an verständlicher Orientierung zu den möglichen Zielversorgungen und ihren Unterschieden.

Hier setzt die spezialisierte Begleitung der VAW an. Die ausgleichsberechtigte Person erhält einen Ansprechpartner für die Einordnung der Zielversorgung und die weitere Umsetzung. Der Fachanwalt muss die unterschiedlichen Versorgungslösungen damit nicht selbst im Detail aufbereiten.

Wichtig bleibt: Die Entscheidung über die Zielversorgung trifft die ausgleichsberechtigte Person selbst.

Für Fachanwältinnen und Fachanwälte: Sie begleiten eine Mandantin oder einen Mandanten bei einer externen Teilung und möchten den Kontakt zur VAW herstellen?

→ Kontakt zur VAW

6. Station: Die Entscheidung über die Zielversorgung

Wenn die Möglichkeiten bekannt und die wesentlichen Unterschiede verstanden sind, kann die ausgleichsberechtigte Person entscheiden, welche Zielversorgung zu ihren persönlichen Vorstellungen passt. Dabei können die garantierte Altersleistung, der Hinterbliebenenschutz, die Flexibilität und weitere persönliche Prioritäten unterschiedlich gewichtet werden.

Genau deshalb bezeichnen wir keine Zielversorgung pauschal als die „beste“. Was für einen Menschen sinnvoll ist, muss es für einen anderen nicht sein.

Die Aufgabe guter Orientierung besteht darin, die Entscheidungsgrundlage verständlich zu machen – nicht darin, die Entscheidung vorwegzunehmen.

7. Station: Von der Entscheidung bis zur Umsetzung

Mit der Wahl einer Zielversorgung ist der Versorgungsausgleich noch nicht abgeschlossen. Die gewählte Zielversorgung muss in das gerichtliche Verfahren eingebunden werden. Nach der gerichtlichen Entscheidung und deren Rechtskraft folgen die weiteren Schritte bis zur Übertragung des Ausgleichswerts und zur Einrichtung der Versorgung.

Die VAW begleitet Ausgleichsberechtigte auch bei diesem weiteren Weg. So wird aus mehreren einzelnen Schritten ein nachvollziehbarer Ablauf:

Verstehen → Möglichkeiten kennen → Unterschiede einordnen → selbst entscheiden → umsetzen.

Seit 2011 auf die externe Teilung spezialisiert

Die VAW Versorgungsausgleichswerk GmbH begleitet seit 2011 Ausgleichsberechtigte bei der externen Teilung im Versorgungsausgleich. In mehr als 2.000 persönlichen Gesprächen haben wir erlebt, wie wichtig es ist, ein komplexes Thema in einfache, nachvollziehbare Schritte zu übersetzen.

Menschen brauchen bei einem unbekannten Thema nicht möglichst viele Fachbegriffe. Sie brauchen verständliche Informationen, Orientierung und einen Ansprechpartner, der den weiteren Weg nachvollziehbar macht.

Das hilft der ausgleichsberechtigten Person bei ihrer eigenen Entscheidung. Und es gibt Fachanwältinnen und Fachanwälten die Möglichkeit, ihre Mandantschaft für diesen spezialisierten Teil des Versorgungsausgleichs an einen erfahrenen Ansprechpartner zu verweisen.

Sie stehen vor einer externen Teilung?

Wenn Sie Ihre Möglichkeiten bei der Wahl einer Zielversorgung kennenlernen und die Unterschiede für Ihren persönlichen Fall einordnen möchten, können Sie über unsere Zielversorgungsseite einen persönlichen Vergleich anfordern.

→ Persönlichen Vergleich anfordern

Sie begleiten als Fachanwältin oder Fachanwalt eine externe Teilung?

Wenn Ihre Mandantin oder Ihr Mandant Unterstützung bei der Einordnung und Umsetzung einer Zielversorgung benötigt, können Sie direkt Kontakt mit der VAW aufnehmen.

→ Kontakt zur VAW

Klarheit schafft Orientierung. Orientierung ermöglicht sinnvolle und selbstbestimmte Entscheidungen.

Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information zum Versorgungsausgleich und zur externen Teilung. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die konkrete rechtliche Einordnung eines Einzelfalls sollte mit der anwaltlichen Vertretung abgestimmt werden. Angaben zu Leistungen und Bedingungen von Versorgungsträgern können sich ändern; maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen und Unterlagen des jeweiligen Versorgungsträgers.

Quellen und weiterführende Informationen