Ausgleichsarten: Die externe Teilung
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, dass der Versorgungsträger den Ausgleichswert auf einen anderen Versorgungsträger übertragen kann.
Versorgungsausgleich und externe Teilung
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, dass der Versorgungsträger den Ausgleichswert auf einen anderen Versorgungsträger übertragen kann.
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