Wahl eines Zielversorgungsträgers
Die Frist zur Wahl ist keine Ausschlussfrist
Versorgungsausgleich und externe Teilung
Die Frist zur Wahl ist keine Ausschlussfrist
Vermeidung von Haftungsfallen
Beim Versorgungsausgleich ist eine Prüfung der Rechnungsgrundlagen auf Aktualität im Vorfeld der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung angeraten
Externe Teilung und der Einfluss des Rententrends auf den Ausgleichswert
Das Familiengericht informiert den Versorgungsträger (bzw. Arbeitgeber) über den beabsichtigten Versorgungsausgleich und verlangt Auskunft zu einer bestehenden betrieblichen Altersversorgung.