Wahlrecht der Ausgleichsberechtigten Person bei externer Teilung nach § 15 VersAusglG – Teil 1
Ist die Wahl der GRV als Versorgungsträger die optimale Lösung für die ausgleichsberechtigte Person?
Versorgungsausgleich und externe Teilung
Ist die Wahl der GRV als Versorgungsträger die optimale Lösung für die ausgleichsberechtigte Person?
Weshalb hier der Experte eine gute Wahl sein kann
Die Frist zur Wahl ist keine Ausschlussfrist
Vermeidung von Haftungsfallen
Beim Versorgungsausgleich ist eine Prüfung der Rechnungsgrundlagen auf Aktualität im Vorfeld der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung angeraten
Externe Teilung und der Einfluss des Rententrends auf den Ausgleichswert
Das Familiengericht informiert den Versorgungsträger (bzw. Arbeitgeber) über den beabsichtigten Versorgungsausgleich und verlangt Auskunft zu einer bestehenden betrieblichen Altersversorgung.
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