Wahl eines Zielversorgungsträgers
Die Frist zur Wahl ist keine Ausschlussfrist
Versorgungsausgleich und externe Teilung
Die Frist zur Wahl ist keine Ausschlussfrist
Vermeidung von Haftungsfallen
Überlassen Sie Ihre Zukunft nicht anderen
Beim Versorgungsausgleich ist eine Prüfung der Rechnungsgrundlagen auf Aktualität im Vorfeld der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung angeraten
Externe Teilung und der Einfluss des Rententrends auf den Ausgleichswert
Die Auskünfte der Versorgungsträger sind oft fehlerhaft und sollten daher von einer fachkundigen Person überprüft werden.
Die Versorgungsträger können über das VAW Versorgungsausgleichswerk eine Zielversorgung vorschlagen.