Wertgrenzen
Eine externe Teilung kann der abgebende Versorgungsträger einseitig verlangen, wenn der Ausgleichswert bestimmte Wertgrenzen nicht überschreitet.
Versorgungsausgleich und externe Teilung
Eine externe Teilung kann der abgebende Versorgungsträger einseitig verlangen, wenn der Ausgleichswert bestimmte Wertgrenzen nicht überschreitet.
Weshalb hier der Experte eine gute Wahl sein kann
Externe Teilung und der Einfluss des Rententrends auf den Ausgleichswert
Bis zu welcher Höhe kann die externe Teilung einseitig verlangt werden? Wo steht die gesetzliche Grundlage? Gibt es eine Grenze bei einer Vereinbarung?
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