Wahlrecht der Ausgleichsberechtigten Person bei externer Teilung nach § 15 VersAusglG – Teil 1
Ist die Wahl der GRV als Versorgungsträger die optimale Lösung für die ausgleichsberechtigte Person?
Versorgungsausgleich und externe Teilung
Ist die Wahl der GRV als Versorgungsträger die optimale Lösung für die ausgleichsberechtigte Person?
Warum die sog. „Rentenfaktoren“ bei externer Teilung im Versorgungsausgleich so wichtig sind.
Die Frist zur Wahl ist keine Ausschlussfrist
Überlassen Sie Ihre Zukunft nicht anderen
Bei der externen Teilung kann sich u.U. noch für einen anderen Versorgungsträger entschieden werden
Externe Teilung und der Einfluss des Rententrends auf den Ausgleichswert
Durch spezialisierte Beratung zur rechtssicheren und effizienten Zielversorgung
Durch die individuelle Wahl eines Versorgungsträgers sichert man sich die Chance auf mehr Rente im Alter
Das Verfahren beim Gericht folgt einen vorgeschriebenen Ablauf. Für das Wahlrecht gelten Fristen!
Die Versorgungsträger können über das VAW Versorgungsausgleichswerk eine Zielversorgung vorschlagen.
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