Vorschlag zur Zielversorgung
Die Versorgungsträger können über das VAW Versorgungsausgleichswerk eine Zielversorgung vorschlagen.
Versorgungsausgleich und externe Teilung
Die Versorgungsträger können über das VAW Versorgungsausgleichswerk eine Zielversorgung vorschlagen.
Die ausgleichsberechtigte Person kann über das VAW Versorgungsausgleichswerk die Zielversorgung für eine externe Teilung nach § 15 Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) auswählen.
Zielversorgungsträger ist ohne anderweitige wirksame Wahl zwingend für externe Teilung einer betrieblichen Altersversorgung auszuwählen.
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