38% mehr Garantierente im Versorgungsausgleich – ein Praxisfall
Mehr Garantierente und voller Hinterbliebenenschutz – dank Verhandlung bei externer Teilung.
Versorgungsausgleich und externe Teilung
Mehr Garantierente und voller Hinterbliebenenschutz – dank Verhandlung bei externer Teilung.
Eine externe Teilung kann der abgebende Versorgungsträger einseitig verlangen, wenn der Ausgleichswert bestimmte Wertgrenzen nicht überschreitet.
Wie Ausgleichsberechtigte von einer gezielten Wahl des Versorgungsträgers profitieren können
In der Praxis selten bei privater Vorsorge
Warum kein Wahlrecht bei der externen Teilung besteht – Was sagt das Gesetz?
Was man bei der Entscheidung für den richtigen Zielversorgungsträger alles beachten sollte
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung. Wir unterstützen Sie bei der Wahl des für Sie passenden Versorgungsträgers
Informationen zur Wahl der passenden Zielversorgung
Ist die Wahl der GRV als Versorgungsträger die optimale Lösung für die ausgleichsberechtigte Person?
Aktuelles Urteil des OLG Karlsruhe zur Wahl der Zielversorgung
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